Aktuelles Details

Meier: Gestaltungsrichtlinie ist unausgegoren!
Sonntag, 13. Dezember 2009 13.12.09 07:21 Alter: 270 days
Kategorie: Aktuelles

Von: Klaus-Martin Meier

Zur Drucksache 09/34 (Gestaltungsrichtlinie) habe ich in der Sitzung des Hauptausschusses wie folgt Stellung bezogen:

Die Stadt, die Innenstadtgastronomen, die IGX und TIX haben Gestaltungsrichtlinien erarbeitet.  

Da soll vorgeschrieben werden, wie der Außenbereich von Gastronomiebetrieben auszusehen hat. Und zwar innerhalb der gesamten Wall-Anlagen. 

Schauen wir uns doch mal ein paar Dinge näher an: 

Unter Punkt 3.1 wird zu der Art der Möblierung gesagt, „Stühle und Tische sollen in der Gestaltung, d. H. Form, Material und Farbe zueinander passen.“

Also Freunde, wer sagt denn jetzt bitte, ob die Formen der Möbel zu einander passen? Wer bitte schwingt sich dazu auf, jemandem zu sagen, diese Form, genau diese Form, die Du Dir da ausgesucht hast passt jetzt nicht. Die darfst Du hier jetzt nicht hinstellen.

Das Material: Stahl, Aluminium, Holz, Rattan oder eine Kombination davon. AUSNAHMSWEISE sind HOCHWERTIGE Kunststoffmöbel zulässig, welche die zulässigen Materialien imitieren.

Also Freunde, wer sagt denn jetzt, ab wann ein Kunststoffmöbel HOCHWERTIG ist? Wer bitte schwingt sich dazu auf, jemandem zu sagen, der Stuhl, den Du Dir da ausgesucht hast, der ist nicht hochwertig. Ab wann ist ein Kunststoffmöbel hochwertig? Wenn ich eine Rechnung für EUR 100,-- pro Stuhl vorlegen kann, oder doch schon ab EUR 85,--. Oder liegt die Hochwertigkeit doch in der Verarbeitung? Wo ist die Definition des Hochwertigen? Und wann beginnt eine Imitation von Holz? Wenn die Farbe passt? Muss da eine Maserung sein? Reicht es aus, wenn der Kunststoff-Klappstuhl genauso quischt und wackelt wie der Holz-Klappstuhl? 

Die Farbe, auch was nettes. „Die Möbel sollen in gedeckten Farben gehalten werden, wie z. B. in Brauntönen, hellbeige, schwarz, grau, dunkelgrün oder ähnlichem. Schrille Farben wie z. B. Neonfarben sowie die Farbe Weiß sind nicht zulässig.“ 

Also Freunde, wer sagt denn jetzt, was eine gedeckte Farbe ist? Ab wann wird Grün Dunkelgrün? Welche Farben sind bitte unter „oder ähnlichem“ zu verstehen? Ist RAL 3001 schrill. Und wie sind Neonfarben definiert? Von dem Zeichenuntericht auf der Schule habe ich noch in Erinnerung, dass Weiß keine Farbe ist, aber das nur so nebenbei. 

Gehen wir doch mal zu Punkt 3.2 und schauen uns dort das Stichwort Werbung an. „Auf dem Sonnenschirm bzw. auf der Markise / dem Pavillon selbst darf nur mit dem Namen des Restaurants geworben werden. Fremde Werbung z. B. für Getränke o. ä. ist nicht gestattet.“ 

Also Freunde, gilt das mit dem Werbungsverbot jetzt nur für Restaurants? Und eine Eisdiele? Die darf dann den Cola-Sonnenschirm weit öffnen? Ist eine Bierstube, die eine Friko anbietet ein Restaurant? 

Sollen wir noch weitermachen? Schaut doch mal unter dem Punkt 3.2 auf das Stichwort Material. Dort steht einfarbige oder gestreifte Stoffe. Wie viel Farben dürfen denn die gestreiften Stoffe haben? Zwei? Drei? 25? Oder so unendlich viele, wie es die Farbpalette hergibt. Und ab wann ist ein Stoff gestreift? 

Ich denke, wir sollten hier aufhören. Diese Gestaltungsrichtlinie bietet soviel Potential für Knatsch und Klagen, dass wir diese nicht mal eben abnicken sollten. Es reicht schon, dass wir uns hier im Rat über die Stadtgrenzen hinweg zu besonderem Ruhm verhelfen. Da sollten wir jetzt nicht eine weitere Front öffnen.  

Und noch etwas gebe ich zu bedenken. Ist das ganze nicht hauptsächlich eine große Markteintrittsbarriere für Lokale, die neu öffnen wollen. Denn in dieser Branche ist es üblich, dass die Getränkelieferanten die Gaststättenausstattung beisteuern. Natürlich mit Werbung. Wenn diese da nicht mehr drauf darf, dann kann das für den einzelnen Unternehmer sehr teuer werden.  

Abschließend, diese Gestaltungsrichtlinie ist noch nicht fertig und wird meine Stimme nicht bekommen.

 

 

Keine Einträge